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Wiederherstellungskosten
Mehrkosten, die z.B. durch Nachtarbeit und Überstunden oder Expressfrachten entstehen, werden nur dann ersetzt, wenn dies vereinbart worden ist .
Kosten, die auch ohne den Versicherungsfall angefallen wären (z.B. für die Mängelbeseitigung an der versicherten Sache), sind keine Wiederherstellungskosten.