- Anwendungsfälle
- Was ist bei der Hundehaftpflicht versichert?
- Wie hoch sollte man sich versichern?
- Was ist im Schadensfall zu beachten?
Kapitelübersicht
Anwendungsfälle
Kleintiere (z.B. Katzen, Hamster, Vögel, Bienen) sind durch die Privathaftpflicht versichert,
aber Hunde und Pferde sowie andere Großtiere müssen seperat versichert werden.
Es passiert doch immer wieder: Ein Hund rennt auf die Straße und verursacht einen schweren Autounfall... Der Briefträger wird von einem Hund gebissen... Oder ein Hund beißt einen anderen Hund oder ein anderes Tier...
Wer kommt für den Schaden auf?
Generell gilt:
Der Halter von Hunden wird immer haftbar für den Schaden gemacht, den sein Hund verursacht und zwar unbegrenzt.
Das ist im §833 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt.
Bei der Hundehaftpflichtversicherung haftet der Hundehalter ohne eigenen Einfluss auf das Verhalten seines Hundes. Man geht bei dieser Versicherung also nicht von einem Verschulden aus (wie bei der Privathaftpflicht).
Zu beachten ist, dass fast alle Gesellschaften die Versicherung von Kampfhunden ausschließen.
Was ist bei der Hundehaftpflicht versichert?
Außerdem leistet der Versicherer bei Schadensereignissen, die die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden) zur Folge haben sowie bei Vermögensschäden, die nicht die Folge eines Personen- oder Sachschadens sind.
Folgende Aufgaben werden hierbei übernommen:
- die Wiedergutmachung des Schadens bei berechtigten Ansprüchen
- die Prüfung der Haftungsfrage (ob und in welcher Höhe Verpflichtung zum Schadenersatz besteht)
- die Abwehr unberechtigter oder zu hoher Schadenersatzforderungen, wozu auch die Führung und Kostenübernahme eines Prozesses gehört
Folgende Dinge sind nicht versichert:
- die gewerbliche und betriebliche Verwendung von Hunden
- Schäden an Figuranten (Scheinverbrechern)
- Schäden die vorsätzlich herbeigeführt wurden
- selbst erlittene Schäden
Wie hoch sollte man sich versichern?
Man sollte die Versicherungssumme möglichst hoch wählen...
Prüfen Sie auch Ihre bestehenden Verträge, da die bei älteren Verträgen vereinbarte 1 Mio Euro Deckungssumme bei einem Personen- oder Sachschaden nicht unbedingt ausreicht.
Was ist im Schadensfall zu beachten?
- Sie sollten jeden Versicherungsfall unverzüglich (spätestens innerhalb einer Woche) dem Versicherer schriftlich anzeigen.
- Außerdem sind Sie verpflichtet, alles zur Abwendung und Minderung des Schadens zu unternehmen.
- Bei der Schilderung des Schadensherganges müssen Sie den Versicherer ausführlich und wahrheitsgemäß unterrichten.
Wenn es im Streitfall über den Haftpflichtanspruch zu einem Prozess kommt, ist die Prozessführung dem Haftpflichtversicherer zu überlassen.