Lexikon - Überschussbeteiligung

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Abbruchklausel

In Verträgen zu Kapitallebensversicherungen wird oft eine Abbruchklausel verwendet. Diese besagt, dass die Versicherung zum Ende des Versicherungsjahres beendet und ausgezahlt wird. Bedingung: Die vereinbarte  mehr...

Abtretung

Bei einer Abtretung wird eine Forderung von einem Gläubiger an einen anderen Gläubiger übertragen. Dabei können die Rechte und Ansprüche eines Versicherungsnehmer auf einer Bank z.B. zur Absicherung eines  mehr...

Kapitallebensversicherung

Die Kapitallebensversicherung ist der Inbegriff der privaten Altersvorsorge. Sie ist die Kombination von Risikolebensversicherung, also Hinterbliebenenschutz und langfristiger Sparvertrag. Ab der ersten  mehr...

Lebensversicherung

Die Lebensversicherung versichert das Risiko des Todesfalls (Kapitallebensvers.) oder des langen Lebens (Rentenvers.) der versicherten Person in oder im Anschluss eines vertraglich festgelegten Zeitraums  mehr...

Todesfallbonus

Bei dem Todesfall-Bonus handelt es sich um eine besondere Form der Überschussbeteiligung. Wird in einem Vertrag über eine (Risiko-) Lebensversicherung ein Todesfallbonus vereinbart, entstehen Zuschüsse,  mehr...

Überschussbeteiligung

Als Überschussbeteiligung werden die Überschüsse bezeichnet, die Lebensversicherungsunternehmen in 2 Varianten ihren Versicherten zukommen lassen: dem Bonussystem, bei diesem werden die jährlichen Überschussanteile  mehr...

Überschusszuteilung Pflegerente

Versicherungsnehmer werden an zwei Arten von Überschüssen beteiligt: (a) an jährlich laufenden Überschussbeteiligungen (Zinsüberschuss) und (b) am Schlussüberschuss. Üblicherweise werden Überschüsse zur  mehr...

Umlageverfahren

Eine Finanzierungsart der Sozialversicherungen ist das Umlageverfahren. Dabei werden die Versicherungsleistungen sofort aus den Beitragseinnahmen getragen, was eine Kapitalbildung und Überschussbeteiligung  mehr...

VVG-Reform

Das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) tritt am 01. Januar 2008 in Kraft. Zielsetzung des Gesetzgebers ist vorallem: die Stärkung der Verbraucherrechte gegenüber den Versicherern die Verbesserung  mehr...

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