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Wichtige Änderungen 2010

Im Jahr 2010 treten viele Änderungen und Neuregelungen in Kraft. Die wichtigsten haben wir für Sie zusammengestellt.
 

nach obenZuständigkeitswechsel Versicherungssteuer

Ab 01.07.2010 ist das Bundeszentralamt für Steuern die bundesweit zuständige Behörde für Versicherungs- und Feuerschutzsteuer.
Das BZSt übernimmt diese Aufgabe von Finanzämtern der Länder.



 

nach obenELENA - Kündigungsdaten meldepflichtig

Ab 01.Juli müssen nicht nur die Entgeltdaten vom Arbeitgeber an die "Zentrale Speicherstelle der Deutschen Rentenversicherung" gemeldet werden, sondern auch solche Daten, die die Kündigung betreffen.
Wird ein Mitarbeiter gekündigt, sind folgende Daten meldepflichtig:
  • Wann erfolgte die Kündigung bzw. wann wurde das Arbeitsverhältnis beendet?
  • Lag eine Befristung des Arbeitsverhältnisses vor und wurde sie evtl. verlängert?
  • Welche Seite hat gekündigt?
  • Wurde die Kündigung schriftlich erteilt? Wie wurde sie zugestellt?
  • Liegt der Kündigung vertragswidriges Verhalten seitens des Arbeitnehmers zu Grunde? (Wenn ja, Verhaltensschilderung)
  • Gab es Abmahnungen?
  • Wurde eine Abfindung oder ein Urlaubsentgelt gezahlt?
Die Meldefrist beträgt drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Bei kürzerer Befristung oder einer fristlosen Kündigung muss die Änderung umgehend angezeigt werden.

Die Änderung muss nicht mehr gemeldet werden, wenn bei einer Verlängerung des befristeten Beschäftigungsverhältnisses die Befristungszeit länger als drei Monate ist.

Geringfügig Beschäftigte (Personengruppe 109/100) bilden eine Ausnahme: Für sie muss keine Meldung erfolgen.